Ab dem 01.01.2018 gelten aller Voraussicht nach neue Sachbezugswerte. Die Zehnte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV, SvEVÄndV) sieht vor, dass die Sachbezugswerte für betriebliche Mahlzeiten erhöht werden. Der entsprechende Sachbezugswert stiege dann 2018 auf arbeitstäglich 3,23 Euro. Die amtlichen Werte...