Die neuen freiwilligen Corona-Sonderzahlungen in Höhe von bis zu 4.500,00 EUR sind somit für Beschäftige in Einrichtungen für:
- ambulantes Operieren
- bestimmte Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
- Dialyseeinrichtungen
- Arzt- und Zahnarztpraxen sowie
- Rettungsdienste....