Die Finanzgerichte stärken echte betriebliche Sozialleistungen und sehen Lohngestaltungen, die ausschließlich auf Steuervorteile ausgelegt sind, zunehmend kritisch. So bewerten das Finanzgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster und das FG Rheinland-Pfalz steuerfreie Zahlungen an Arbeitnehmer für Autowerbung und Markenbotschafter-Aktivitäten mittlerweile als steuerpflichtigen...