Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) konnte sich vor dem Landesarbeitsgericht Hessen wie vor dem Arbeitsgericht Frankfurt mit Unterstützung der Darmstädter Wirtschaftskanzlei MOOG Partnerschaftsgesellschaft erfolgreich gegen zwei Eilanträge des Deutsche-Bahn-Arbeitgeberverbands AGV MOVE sowie des Regionalbahnbetreibers Transdev verteidigen. Das Gericht sah keinen Grund...