Ab dem 01.01.2021 gelten neue Sachbezugswerte. Der Bundesrat hat die Sozialversicherungsentgeltverordnung geändert und die Sachbezugswerte für betriebliche Mahlzeiten erhöht. Der entsprechende Sachbezugswert steigt 2021, so dass dann arbeitstäglich bis zu 6,57 Euro als Verpflegungszuschuss genutzt werden können. Die neuen amtlichen Werte...
Für das kommende Jahr sind neue Sachbezugswerte geplant: Die Freigrenzen in der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) für die kostenfreie Verpflegung von Arbeitnehmern werden an die Verbraucherpreisentwicklung angepasst: Ab 2021 sind dann täglich bis zu 6,57 Euro für die steuerfreie Mittagsverpflegung von Arbeitnehmern erlaubt....