Ab dem 01.01.2021 gelten neue Sachbezugswerte. Der Bundesrat hat die Sozialversicherungsentgeltverordnung geändert und die Sachbezugswerte für betriebliche Mahlzeiten erhöht. Der entsprechende Sachbezugswert steigt 2021, so dass dann arbeitstäglich bis zu 6,57 Euro als Verpflegungszuschuss genutzt werden können. Die neuen amtlichen Werte...
Für das kommende Jahr sind neue Sachbezugswerte geplant: Die Freigrenzen in der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) für die kostenfreie Verpflegung von Arbeitnehmern werden an die Verbraucherpreisentwicklung angepasst: Ab 2021 sind dann täglich bis zu 6,57 Euro für die steuerfreie Mittagsverpflegung von Arbeitnehmern erlaubt....
Ab dem 01.01.2020 gelten neue Sachbezugswerte. Der Bundesrat hat die Sozialversicherungsentgeltverordnung geändert und die Sachbezugswerte für betriebliche Mahlzeiten erhöht. Der entsprechende Sachbezugswert steigt 2020, so dass dann arbeitstäglich bis zu 6,50 Euro als Verpflegungszuschuss genutzt werden können. Die neuen amtlichen Werte...
Für das kommende Jahr sind neue Sachbezugswerte geplant: Die Freigrenzen für die kostenfreie Verpflegung von Arbeitnehmern werden an die Verbraucherpreisentwicklung angepasst: Ab 2020 sind dann täglich bis zu 6,50 Euro für die steuerfreie Mittagsverpflegung von Arbeitnehmern erlaubt....
Ab dem 01.01.2019 gelten neue Sachbezugswerte. Der Bundesrat hat die Sozialversicherungsentgeltverordnung geändert und die Sachbezugswerte für betriebliche Mahlzeiten erhöht. Der entsprechende Sachbezugswert steigt 2019, so dass dann arbeitstäglich bis zu 6,40 Euro als Verpflegungszuschuss genutzt werden können. Die neuen amtlichen Werte...
Für das kommende Jahr sind neue Sachbezugswerte geplant: Die Freigrenzen für die kostenfreie Verpflegung von Arbeitnehmern werden an die Verbraucherpreisentwicklung angepasst: Täglich erlaubt wären 2019 dann bis zu 6,40 Euro für die steuerfreie Mittagsverpflegung von Arbeitnehmern....
Ab dem 01.01.2018 gelten aller Voraussicht nach neue Sachbezugswerte. Die Zehnte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV, SvEVÄndV) sieht vor, dass die Sachbezugswerte für betriebliche Mahlzeiten erhöht werden. Der entsprechende Sachbezugswert stiege dann 2018 auf arbeitstäglich 3,23 Euro. Die amtlichen Werte...
Ab dem 01.01.2017 gelten aller Voraussicht nach neue Sachbezugswerte. Die Neunte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV, SvEVÄndV) sieht vor, dass die Sachbezugswerte für betriebliche Mahlzeiten erhöht werden. Der entsprechende Sachbezugswert stiege dann 2017 auf arbeitstäglich 3,17 Euro. Die amtlichen Werte...