Ab 2021 sollen nur noch „echte Zusatzleistungen“ des Arbeitgebers steuerbegünstigt sein. Der Gesetzgeber plant diesbezüglich eine Verschärfung der Zusätzlichkeitsvoraussetzung für Sachbezüge, Zuschüsse und andere Leistungen, um Gehaltsumwandlungen und Steuergestaltungen nicht weiter zu privilegieren. Der Entwurf des Jahressteuergesetzes sieht hierzu für §...
Die Finanzgerichte stärken echte betriebliche Sozialleistungen und sehen Lohngestaltungen, die ausschließlich auf Steuervorteile ausgelegt sind, zunehmend kritisch. So bewerten das Finanzgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster und das FG Rheinland-Pfalz steuerfreie Zahlungen an Arbeitnehmer für Autowerbung und Markenbotschafter-Aktivitäten mittlerweile als steuerpflichtigen...