Ein Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer (fristlos) kündigen, wenn dieser sich beharrlich weigert, einen Mund-Nasen-Schutz beim Kunden zu tragen - auch wenn der Arbeitnehmer ein ärztliches Attest vorlegt. Dies hat das Arbeitsgericht Köln mit Urteil vom 17.06.2021 (Az. 12 Ca 450/21) entschieden....