Grundsätzlich stellen die Verkehrssicherungspflichten einen erheblichen Teil kommunaler Haftung dar. Ein einzelnes Schlagloch kann bereits eine Verkehrssicherungspflichtverletzung bedeuten, wenn es eine gewisse Tiefe hat und beispielsweise im Herbst oder Winter bei stehendem Wasser die Tiefe nicht abgeschätzt werden kann. Des Weiteren...