Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen SARS-CoV-2 seit dem 15.03.2022 war schon vor ihrem Inkrafttreten Auslöser für arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern - verbunden mit einer auf beiden Seiten herrschenden Unsicherheit z.B. darüber, wie der Arbeitgeber reagieren kann, wenn Arbeitnehmer ihrer Pflicht...
Jetzt ist sie da, die Impfpflicht gegen SARS-CoV-2 für Arbeitnehmer in Pflege und Gesundheitsberufen. So jedenfalls lautet der allgemeine Tenor seit Einführung des § 20 a Infektionsschutzgesetz im Dezember 2021. Aber stimmt das überhaupt?...
Die epidemische Lage von nationaler Tragweite wird über den 24.11.2021 hinaus nicht verlängert. Stattdessen wurde nun im Rahmen der beschlossenen Änderung des Infektionsschutzgesetzes auf das Pandemiegeschehen reagiert, was sich auch auf die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern auswirkt....
Nun also doch: Nachdem in der zuletzt geänderten und am 10.09.2021 in kraft getretenen Corona-Arbeitsschutzverordnung noch kein generelles Fragerecht des Arbeitgebers zum Impfstatus betreffend SARS-CoV-2 geregelt wurde, haben sich Bundestag und Bundesrat auf eine entsprechende Änderung des Infektionsschutzgesetzes geeinigt....
Noch besteht in der Bundesrepublik Deutschland keine Impfpflicht, auch ein Arbeitgeber darf seine Arbeitnehmer nicht zur Impfung verpflichten. Manche Arbeitgeber wünschen sich daher, dass sie, wenn sie schon nicht zur Impfung verpflichten dürfen, wenigstens den Impfstatus ihrer Mitarbeiter erfragen dürfen....