Nach dem Beschluss des BGH vom 09.05.2018 sind auch die Reisekosten eines nicht im Gerichtsbezirk ansässigen Anwalts ausnahmslos erstattungsfähig – und zwar bis zur höchstmöglichen Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks.
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Reiskostentabelle für auswärtige Anwälte, 4. Auflage 2018 von Norbert Schneider, erschienen im Deutschen Anwaltverlag.
BGH beendet Rechtsunsicherheit zur Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines nicht im Gerichtsbezirk ansässigen Anwalts. Im Durchschnitt kann eine Kanzlei mit der Tabelle zwischen 500 € bis 1.000 €...