Nun also doch: Nachdem in der zuletzt geänderten und am 10.09.2021 in kraft getretenen Corona-Arbeitsschutzverordnung noch kein generelles Fragerecht des Arbeitgebers zum Impfstatus betreffend SARS-CoV-2 geregelt wurde, haben sich Bundestag und Bundesrat auf eine entsprechende Änderung des Infektionsschutzgesetzes geeinigt....
Noch besteht in der Bundesrepublik Deutschland keine Impfpflicht, auch ein Arbeitgeber darf seine Arbeitnehmer nicht zur Impfung verpflichten. Manche Arbeitgeber wünschen sich daher, dass sie, wenn sie schon nicht zur Impfung verpflichten dürfen, wenigstens den Impfstatus ihrer Mitarbeiter erfragen dürfen....