Ab dem 01.01.2017 gelten aller Voraussicht nach neue Sachbezugswerte. Die Neunte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV, SvEVÄndV) sieht vor, dass die Sachbezugswerte für betriebliche Mahlzeiten erhöht werden. Der entsprechende Sachbezugswert stiege dann 2017 auf arbeitstäglich 3,17 Euro. Die amtlichen Werte...