Ab dem 01.01.2021 gelten neue Sachbezugswerte. Der Bundesrat hat die Sozialversicherungsentgeltverordnung geändert und die Sachbezugswerte für betriebliche Mahlzeiten erhöht. Der entsprechende Sachbezugswert steigt 2021, so dass dann arbeitstäglich bis zu 6,57 Euro als Verpflegungszuschuss genutzt werden können. Die neuen amtlichen Werte...