Für das kommende Jahr sind neue Sachbezugswerte geplant: Die Freigrenzen in der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) für die kostenfreie Verpflegung von Arbeitnehmern werden an die Verbraucherpreisentwicklung angepasst: Ab 2022 sind dann täglich bis zu 6,67 Euro für die steuerfreie Mittagsverpflegung von Arbeitnehmern erlaubt....
Für das kommende Jahr sind neue Sachbezugswerte geplant: Die Freigrenzen in der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) für die kostenfreie Verpflegung von Arbeitnehmern werden an die Verbraucherpreisentwicklung angepasst: Ab 2021 sind dann täglich bis zu 6,57 Euro für die steuerfreie Mittagsverpflegung von Arbeitnehmern erlaubt....