Das Landgericht (LG) Köln hat die Rechtswidrigkeit zweier Lufthansa-Klauseln bestätigt; die Lufthansa darf diese nicht weiter verwenden (Az. 26 O 435/15). Kunden, die durch diese Klauseln Umbuchungsgebühren oder erhöhte Flugpreise bezahlten, könnten diese nun zurückfordern, so der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS)....