Wer in der Schweiz gearbeitet hat, erhält außer der AHV-Rente zusätzlich Bezüge von einer Pensionskasse. Gesetzliche Krankenkassen durften und dürfen für AHV-Rente und Leistungen der Pensionskassen (Zweite Säule) unterschiedslos nur einen einheitlichen Beitrag erheben. Das Bundessozialgericht hat dies am 30.11.2016 klargestellt....