(mpt-12/245) Bis zum 65. oder gar 67. Lebensjahr zu arbeiten ist für die meisten Arbeitnehmer kaum vorstellbar - das zeigen aktuelle Umfragen. Auch wenn er von vielen herbeigesehnt wird, rückt der Ruhestand für die allermeisten sogar immer weiter in die Ferne....
Mit seinem Urteil vom 19.01.2012 setzt sich das Hessische Finanzgericht in eine Linie mit der Rechtsprechung der Finanzgerichte Münster und Düsseldorf. Es bestimmt, dass Wertgutschriften auf einem Zeitwertkonto keinen Zufluss von Arbeitslohn dar-stellen. ......