Steuerberater Roland Franz Essen – Arbeitgeber können ihren Beschäftigten zwischen dem 1. März und dem 31. Dezember 2020 Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag in Höhe von 1.500 EUR im Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen oder als Sachleistung gewähren. Dazu...