Vertragshilfe24 klärt auf: BaFin maßregelt Anbieter von Fondspolicen.
Das Verbraucherportal Vertragshilfe24 weist darauf hin, dass die BaFin zu hohe Kosten bei Fondspolicen festgestellt hat.
Die BaFin hat bereits in den letzten Jahren massive Kritik an den Anbietern von Fondspolicen geübt und angekündigt, dass sie diese unter intensivierte Aufsicht stellen wird. Nun greift die Finanzaufsichtsbehörde durch. Der Vorwurf an die Anbieter: Unangemessen hohe Kosten. In Zeiten der Niedrigzinsphase wirkten Fondspolicen gegenüber einer klassischen Kapitallebensversicherung attraktiv. Versprochen wurde neben dem geringen Risiko der Anlage eine überdurchschnittliche Rendite. Über 200 Milliarden Euro investierten Anlegerinnen und Anleger in der Hoffnung, dass sich diese Zusage bewahrheitet.
Nun müssen viele feststellen, dass die Versicherungsunternehmen die Zusagen selten einhalten und dafür verantwortlich sind die Anbieter selbst. Nicht etwa ein schwieriges Marktumfeld, wie gerne behauptet wird. Denn der Hauptkritikpunkt der BaFin betrifft die viel zu hohen Kosten, die von den Einzahlungen der Sparer abgezogen werden. Generali ist nun das erste Unternehmen, das seinen Kundinnen und Kunden eine nachträgliche Überschussbeteiligung auszahlen muss. Zudem hat die BaFin bereits angekündigt, dass weitere Anbieter ebenfalls zu Nachzahlungen aufgefordert werden könnten.
Aktuell betrifft dies Verträge, die seit 2021 abgeschlossen wurden, doch die Kritik an den Fondspolicen besteht weitaus länger. Es ist kein neues Phänomen, dass die Versicherungen die Rendite ihrer Anleger minimieren, weil sie unangemessen hohe Kosten veranschlagen. Die Unsicherheit bleibt indes. Denn auch wenn die BaFin nun die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher stärkt, stellt sich die Frage, ob man selbst profitieren kann, sollte die eigene Police bereits vor mehreren Jahren abgeschlossen worden sein. Selbst wenn das der Fall sein sollte, würden die Nachzahlungen ausreichen, um bereits entstandene Nachteile auszugleichen?
Vertragshilfe24 empfiehlt die Abwicklung von Fondspolicen.
Das Verbraucherportal Vertragshilfe24 meldet Zweifel an: „Wir begrüßen es sehr, dass die BaFin ihrer Ankündigung einer intensivierten Aufsicht nachgekommen ist, doch leider gelten die Nachzahlungen nur für diejenigen, die in den letzten drei Jahren einen Vertrag abgeschlossen haben,“ so Sven Enger, Geschäftsführer von Auxinum, einem Unternehmen aus dem Verbund von Spezialisten, die für Vertragshilfe24 Verbrauchern helfen, aus ihren Verträgen lukrativ herauszukommen.
Aktuell scheint es wahrscheinlich, dass ältere Verträge nicht nochmals geprüft werden, sodass Kundinnen und Kunden wahrscheinlich keine zusätzliche Auszahlungen erhalten. Daher rät die Vertragshilfe24 dazu, untersuchen zu lassen, ob man seine Fondspolice abwickeln lassen kann. Durch eine solche Abwicklung verabschiedet man sich nicht nur von der Unsicherheit, die die Policen bieten, sondern erhält zudem die Chance, seine finanziellen Ansprüche umfassend geltend machen zu können. Wer direkt prüfen möchte, ob eine Abwicklung des Vertrages möglich ist, findet dies im kostenlosen Vertragsrechner des Verbraucherportals Vertragshilfe24 heraus:
https://vertragshilfe24.de/rechner/
Vertragshilfe24 ist ein einzigartiges Onlineportal im deutschsprachigen Raum, das Besitzern von unrentablen Renten- und Lebensversicherungsverträgen die Möglichkeit gibt, diese zu optimalen Konditionen und mit dem geringsten Aufwand rückabzuwickeln.
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