BGH Urteil für Vermieter

Der Bundesgerichtshof stärkt Vermietern den Rücken: Kündigen sie einem Mieter, der in Zahlungsverzug ist, muss dieser im Zweifel künftige Mieten im Voraus entrichten.

Säumige Mieter können nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) auch auf die Zahlung künftiger Mieten verklagt werden. Damit kann der Vermieter sicherstellen, dass er sein Geld bis zur anberaumten Räumung der Wohnung noch bekommt. Grundlage dieser Entscheidung ist, dass der Vermieter die berechtigte Sorge nachweisen kann, dass die Mieter ihre Forderungen nicht erfüllen werden.