CAPITAL Garantiefonds 02

Das Amtsgericht Augsburg verurteilte mit Entscheidung vom 09.03.2011 die Fondsgesellschaft CAPITAL Garantiefonds 02 zur vollständigen Zahlung des Auseinandersetzungsguthabens an einen ausgeschiedenen Anleger.

Der Anleger hatte nach den aufgetretenen Verlusten die Beteiligung gekündigt. Die Fondsgesellschaft wollte das verbliebene Guthaben nur ratierlich über einen Zeitraum von 5 Jahren bezahlen. Nach außergerichtlicher Weigerung musste Klage erhoben werden. Im Ergebnis muss die Fondsgesellschaft das Guthaben und die entstandenen Kosten nun vollständig entrichten.

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