Debi Select Fonds. Jahrelang „on Top“

Kritische Berichte zu dem Produkt gab es in der Vergangenheit wenig, bis zu dem Zeitpunkt als das Thema Teldafax in die Schlagzeilen geriet. Unwissentlich, wie Josef Geltinger betont, war man als Unternehmen Debi Select mit in die negativen Schlagzeilen geraten. Das ging sogar soweit, dass es eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft in Landshut gab, diese wurde aber nach kurzer Zeit bereits von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Erstaunlich ist dann immer wieder, dass man von der Anzeige die erstattet wurde „viel liest“ aber von der Einstellung des Verfahrens dann weniger. Nun das mag dann auch nicht solch eine Sensation sein, bei einem Unternehmen das nachweislich über Jahre korrekt und sauber gearbeitet hat.

Die ganze Aufarbeitung der Geschehnisse hat natürlich eine geraume Zeit gedauert. Hier hat Josef Geltinger sicherlich beste Arbeit geleistet für die Anleger, aber auch sicherlich für
seinen eigenen Ruf.

Nun gab es am gestrigen Tage zwei sich widersprechende Artikel zum Thema Debi Select Fonds. Der eine Artikel im Handelsblatt und der 2.te Artikel auf der Plattform GOMOPA.

Gerade der Artikel von GOMOPA befasst sich nicht vordergründig mit dem vermeintlich Negativen, sondern mit der Problemlösung die man auch hinterfragt bei Personen die dem Fonds eher kritisch gegenüber stehen.

Auch wir haben uns natürlich in der Branche umgehört zu dem Unternehmen und den handelnden Personen, erst dann haben wir uns gegen die „hau drauf Methode“ entschieden. Im Gegenzug hat uns Debi Select und Josef Geltinger zugesagt i m m e r aktuell zu informieren, das hat Josef Geltinger bis zum heutigen Tage korrekt eingehalten.

Natürlich haben wir uns die Diskussion im Internet einmal angeschaut. Sie wird auch von Anwälten geführt die damit auf Mandantenfang gehen, des eigenen wirtschaftlichen Nutzens wegen. Egal welchen Fonds ich heute v o r z e i t i g auflöse, ich habe immer Verluste. Das ist bei Banken und Sparkassen nicht anders. Legen Sie dort ihr Geld als Festgeld auf eine bestimmte Zeit an, holend as Geld aber dann v o r Ablauf der Frist aus dem Vertrag heraus, dann erleiden sie sicherlich auch Verluste.

Zudem können Ausschüttungen bei Fonds i m m e r auf die Beteiligung im Fonds angerechnet werden, wenn der Fonds abgewickelt wird. Geht ein Fonds in Insolvenz, dann kann der Insolvenzverwalter sich sogar die erhaltenen Ausschüttungen zurückholen, was auch (siehe Falk Fonds) zum Teil gemacht wird.

Nun gibt es ja zusätzlich eine Pressemitteilung des Unternehmens Debi Select Fonds. Die besagt ja genau das was der „Altanleger“ für Möglichkeiten hat. Da wir in einer freuen Welt, auch für Anleger, leben liegt es doch j e d e m Anleger für welche der angebotenen Lösungen er sich entscheidet.

Aufgrund der uns vorliegenden Informationen und dem gewählten Abwicklungsmodus schauen wir dem Verfahren derzeit wirklich entspannt zu. Was das Handelsblatt dazu bewogen haben mag den Artikel in dieser Form zu schreiben, obwohl auch dem Handelsblatt die Presseerklärung der Debi Select Fonds vorliegt (vorlag) wissen wir nicht.

Nun, vielleicht liegt das daran, dass eine gute Nachricht keine Nachricht ist.
Recht hätten die derzeitigen Zweifler, wenn das am Ende nicht aufgeht, dafür gibt es derzeit keinerlei Anhaltspunkte, auch nicht den geringsten..