Fairvesta aus Tübingen teilt mit

Hechingen den 18.Juli 2013: Der bereits gerichtsbekannte Stalker und Rufschädiger H. Schühle wurde heute erneut vor dem Landgericht Hechingen zu einer erheblichen Freiheitsstrafe verurteilt.

Der Angeklagte H. Schühle, der in der Vergangenheit unter anderem durch massive
Stalkingaktionen und Rufschädigungen in Bezug auf das Tübinger Emissionshaus
fairvesta von sich reden machte und alleine in den letzten zwölf Monaten rund
zwanzig Mal von der fairvesta Unternehmensgruppe erfolgreich verklagt wurde,
musste sich nun auch wegen Erpressung vor Gericht verantworten. Der Angeklagte
H. Schühle wurde zu einem Jahr und zehn Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung
verurteilt. Hinzu kommen weitere 58 Tage Ordnungshaft sowie der Widerruf einer
noch laufenden Bewährungsstrafe von weiteren 1,5 Jahren. Lediglich die
Untersuchungshaft seit Dezember 2012 wird auf das Strafmaß angerechnet. Somit
wird Herr H. Schühle für die nächsten rund drei Jahre in Haft bleiben.

Neben seinen erpresserischen Tätigkeiten führte  H. Schühle gegen Entgelt im Auftrag
der S & K Gruppe, Sitz Frankfurt (aktuell größter Anlagebetrugsskandal in Deutschland) eine beispiellose Rufmordkampagne im  In- und Ausland gegen den Markteilnehmer fairvesta durch. Tausende von Finanzdienstleistern, Medien, Journalisten, Wirtschaftsprüfern, Aufsichtsbehörden, Gerichte und
Rechtsanwälte wurden trotz den gerichtlich festgestellten Falschbehauptungen
mittels Telefax fortwährend mit diffamierenden Informationen beschickt.
Zusätzlich betrieb er seine Rufschädigungen gegen fairvesta durch Forenbeiträge
und durch anonyme  Internetseiten, welche eigens für die Rufschädigung betrieben
wurden.  All diese Maßnahmen dienten dem Zweck, den Markt gegenüber  der
fairvesta Gruppe und deren handelnden Personen aufzuwiegeln, und deren Ruf und somit Geschäft zu schädigen.
Für die Durchführung der Diffamierungskampagne wurde H. Schühle durch den
Mitbewerber von fairvesta, der S & K Unternehmensgruppe, bezahlt. Da er
selbst von dem S&K Betrugssystem profitierte, versuchte er den größten
Konkurrenten und Marktführer fairvesta durch seine Aktionen für seine
Auftraggeber vom Markt zu verdrängen, indem er fairvesta kriminelle Handlungen
unterstellte, die seine Auftraggeber selber begingen. Ebenfalls in diese
Handlungen involviert ist eine ehemalige Mitarbeiterin des Tübinger
Emissionshauses, sowie ein dort bereits vor zwei Jahren entlassener externer
Presseberater aus dem Raum Frankfurt, der ebenfalls in Diensten der S & K
Unternehmensgruppe stand, und die Aktionen koordiniert haben soll. In diesem
Zusammenhang ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen weitere Verdächtige. Vom
Gericht bestellte Sachverständige beurteilten H. Schühle als
überdurchschnittlich intelligent, jedoch vermindert  schuldfähig, da er selbst
nur ein geringes unrechtsempfinden hat.