GFE GmbH

Mit Beschluss des Insolvenzgerichtes Nürnberg vom 01.03.2011 wurde nunmehr über das Vermögen der GFE – Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien mbH das Insolvenzverfahren eröffnet und Rechtsanwalt Hans Raab aus der Kanzlei Raab & Kollegen Rechtsanwälte zum Insolvenzverwalter bestellt.

Der Insolvenzverwalter hat in einer ersten Stellungnahme insbesondere bedauert, dass sich die Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens nach Einreichung seines Gutachtens am 21. Januar 2011 aufgrund einer von den Beteiligten eingereichten Beschwerde erheblich verzögert hat. Dies hätte vor allem den Arbeitnehmern sowie den Anlegern geschadet, weil bis zur Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth über die eingereichte Beschwerde keine grundlegenden Weichenstellungen getroffen werden konnten.

Er habe zwar sofort nach seiner Bestellung als vorläufiger Insolvenzverwalter für die betroffenen Arbeitnehmer eine Insolvenzgeldvorfinanzierung im vereinfachten Verfahren für Dezember 2010 durchgeführt. Einer weiteren Vorfinanzierung für den zwischenzeitlich rückständigen Januarlohn konnte die zuständige Bundesagentur für Arbeit mangels Vorlage eines tragfähigen Fortführungskonzeptes durch die Gesellschaft jedoch nicht zustimmen.

Um eine möglichst zügige Bearbeitung und Auszahlung des Insolvenzgeldes durch die Bundesagentur zu erreichen, wurden die erforderlichen Insolvenzgeldbescheinigungen, wie Rechtsanwalt Raab den Arbeitnehmern anlässlich einer Betriebsversammlung mitteilen konnte, bereits während der vorläufigen Insolvenzverwaltung vorbereitet. Er hoffe, dass die Arbeitnehmer auf diese Weise alsbald ihren rückständigen Lohn erhalten werden.

Die lange Zeit der vorläufigen Insolvenzverwaltung habe man jedoch nicht nutzlos verstreichen lassen. So sei man in der vorläufigen Insolvenzverwaltung Standorte der Blockheizkraftwerke abgefahren und habe sich dort über den Zustand informiert. Außerdem habe man umfangreiche Informationen gesammelt und Gespräche geführt, die darauf abzielen, den Schaden der Anleger mit den vorhandenen Ressourcen so niedrig wie möglich zu halten. Bislang liegen dem Insolvenzverwalter mehrere Grobkonzepte vor, deren wirtschaftliche Tragfähigkeit im Zuge des weiteren Verfahrens jedoch noch zu prüfen sein wird. Eine Entscheidung für ein bestimmtes Konzept ist bislang nicht gefallen.

Ferner habe man sowohl mit den Anwälten geschädigter Anleger gesprochen, als auch die Meinung von Mitarbeitern der GFE-Gruppe über mögliche Handlungsalternativen eingeholt. Ausgehend von diesen Gesprächen und dem vor Kurzem bekannt gewordenen Gutachten des TÜV Rheinland über den Wirkungsgrad der Blockheizkraftwerke, das von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth in Auftrag gegeben worden war, müsse man wohl den Schluss ziehen, dass das bisherige Konzept der GFE-Gruppe nicht durchführbar ist. Deshalb erscheint es fraglich, ob die auf dem Betriebsgelände befindlichen fertigen bzw. teilfertigen Blockheizkraftwerke überhaupt in Betrieb genommen werden können oder diese nur noch Schrottwert haben.

Im Insolvenzverfahren haben die Gläubiger nunmehr die Möglichkeit ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden. Das Insolvenzgericht Nürnberg hat als Termin für die erste Gläubigerversammlung Freitag, den 27. Mai 2011 bestimmt. Bis zu diesem Zeitpunkte werde man jeden vernünftigen weiteren Lösungsvorschlag prüfen, so Rechtsanwalt Raab.

Quelle.RA Raab als Insolvenzverwalter der GFE