StartseiteGutes Urteil! Gutes Urteil! Von wpservice 18.03.2011 Allgemein Keine Kommentare Kreuze in Klassenzimmern verletzen kein Grundrecht. Das hat der Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Freitag entschieden. Die Große Kammer des Straßburger Gerichts korrigierte damit eine Entscheidung vom November 2009. Post Views: 11