Investmentfonds:Versteuerung der Erträge

Investmentfonds erwirtschaften Erträge und Gewinne.

Zu den Erträgen zählen bspw. Dividenden, Zinsen oder bei Offenen Immobilienfonds Mieteinnahmen. Daneben versucht der Fonds u.a. Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren oder aus Termingeschäften zu erzielen. Die Erträge und Gewinne werden entweder an den Anleger ausbezahlt (Ausschüttung) oder vom Fonds wieder angelegt (Thesaurierung).

Erträge und Gewinne unterliegen auf Fondsebene grundsätzlich keiner Besteuerung. Steuerpflichtige Erträge werden vielmehr beim Anleger erfasst, egal ob sie vom Fonds ausgeschüttet oder thesauriert werden. Die Fondsgesellschaften veröffentlichen zur Information des Anlegers im Jahresbericht (Bekanntmachung), welche Beträge pro Fondsanteil zu versteuern sind. Diese kann man mit der Anzahl seiner Fondsanteile multiplizieren, um zu ermitteln, was man zu versteuern hat und welche Angaben in der Steuererklärung erforderlich sind.

Am 1. Januar 2009 traten die Regelungen zur so genannten Abgeltungsteuer in Kraft. Kapitalerträge, zu denen auch Veräußerungsgewinne gehören, sind von Privatanlegern mit 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) zu versteuern. Dabei erfolgt dann in der Regel der Steuerabzug direkt durch die depotführende Stelle, so dass in vielen Fällen keine Angaben in der Steuererklärung mehr erforderlich sind.

Quelle.BVI