Klage gegen Elterngeld abgewiesen

Das Bundessozialgericht hat heute in Kassel die Klage eines Ehepaars aus Rhede abgewiesen.

Das Paar hatte die neue Elterngeldregelung als Diskriminierung von Familien mit klassischer Rollenverteilung bezeichnet- ein interessanter Ansatz, wenn man bedenkt, wie viel Wert die moderne Gesellschaft sonst immer auf die Gleichberechtigung von Mann und Frau legt.

Das ursprünglich für 12 Monate angelegt Elterngeld gibt es nur dann zwei Monate länger, wenn auch der andere Elternteil das Kind betreut-dies betrifft meistens die Väter. In dem Gerichtsurteil wurde entschieden, dass diese Regelung die elterliche Freiheit in keinster Weise einschränkt. Schliesslich sei die Inanspruchnahme des Geldes ein Angebot, das nicht zwingend in Anspruch genommen werden muss.

Das Ehepaar behauptete, dass die neuen gesetzlichen Regelungen zum Elterngeld Artikel 6 des Grundgesetzes widersprechen würden. Ob sie vorm Bundesverfassungsgericht bessere Chancen haben, damit durchzukommen, bleibt abzuwarten.