Rechtsanwalt Melchior: Antwort von diebewertung.de

Zunächst vielen Dank für Ihre kritischen Anmerkungen.

Weder ist unser Portal „voll auf die Atlanticlux-Linie eingeschwenkt“ noch beziehen wir unsere Informationen von der FWU. Vielmehr dient der Artikel – und natürlich genauso die hierzu verfassten Kommentare – der objektiven Meinungsbildung. Insofern möchten wir klarstellen, dass wir Nettopolicen aus denen im Artikel angeführten Gründen für faire und transparente Angebote halten – nicht nur die Nettopolice der Atlanticlux, sondern auch die anderer Anbieter wie z.B. die im Artikel ausdrücklich erwähnte Nettopolice der Ageas.

Inhaltlich vermögen wir Ihren Anmerkungen nicht immer zu folgen:
Richtig ist zwar Ihre Anmerkung, dass bei Bruttopolicen der Kunde im Falle der vorzeitigen Beendigung nichts mehr zahlen muss, bei der Nettopolice jedoch die vereinbarte Vermittlungsgebühr weiter zu zahlen ist. Genau hierauf wird der Kunde aber im Falle des Abschlusses einer Nettopolice ausdrücklich hingewiesen. Vollkommen unverständlich ist uns die von Ihnen in diesem Zusammenhang gemachte Bemerkung, bei Bruttopolicen seien die vereinbarten Provisionssätze geringer. Denn dieses Thema war – wie Ihnen sicherlich bekannt ist – auch Teil des Grundsatzurteils des Bundesgerichtshofes zur Vermittlungsgebührenvereinbarung (Az. III ZR 207/04). Hierbei hat der BGH die Feststellung des Instanzengerichts, die vereinbarte Vermittlungsgebühr in Höhe von 7,8% der gesamten Versicherungsprämie sei „eher niedriger als allgemein üblich“ unbeanstandet gelassen.

Selbstverständlich zielt die im Artikel angeführte Intention des Verbraucherschutzministeriums „Transparenz der Kosten“ nicht nur – wie von Ihnen suggeriert – auf die Honararberatung ab. So wären bereits seit dem Jahre 2008 alle Versicherer – auch bei Bruttopolicen – verpflichtet, die Höhe der Abschlussprovisionen anzugeben. Die Branche löst das in der Praxis mit einem nahezu geschlossenem Vorgehen: Als Abschlussprovisionen bei Bruttopolicen werden pauschal 40 Promille der Prämiensumme angegeben. Dass das nicht stimmt, ist bekannt. Nettopolicenanbieter hingegen weisen die Höhe der Vergütung in Euro und Cent aus. Daher kann an der Überlegenheit dieses Modells hinsichtlich Transparenz aus unserer Sicht kein Zweifel bestehen.

Dass vorfinanzierte Provisionen, bei denen die ratierliche Zahlung von der Zahlung der Vermittlungsgebühren durch den Kunden abhängt, im Falle der Nichtzahlung der Vermittlungsgebühren in dem Maße zurückverlangt werden, in welchem sie vorfinanziert wurden, halten wir für selbstverständlich. Wenn Sie einen Kredit erhalten, werden Sie sich auch nicht darüber wundern, wenn Sie diesen in voller Höhe zurückbezahlen müssen.

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