Sprachgutachten als Beweismittel

Aktuelles Urteil am OLG Stuttgart

Sprachgutachten als Beweismittel

Prof. Dr. Raimund H. Drommel ist DER Sprachprofiler (Bildquelle: (c) Leo Martin)

„Sind Ihre Sprachgutachten zulässig als Beweismittel vor Gericht?“. Das ist eine der häufigsten Fragen an die Sprachprofiler des Institutes für forensische Textanalyse in München. Und: „Ja!“ lautet die Antwort.

In einem aktuellen Fall gab das Oberlandesgericht Stuttgart der Beschwerde eines Antragstellers statt (Beschluss vom 13.02.2019, Aktenzeichen 4U 239/18). Gestützt wurde diese Entscheidung auf ein Sprachgutachten von Prof. Dr. Raimund Drommel, dem wissenschaftlichen Leiter des Instituts für forensische Textanalyse.

Ein Zahnarzt hatte gegen einen anderen Zahnarzt geklagt, der über sich selbst positive und über seinen Konkurrenten negative Kommentare auf Bewertungsplattformen im Internet platziert haben soll.

Ausschlaggebend für die Beweisführung waren systematische Fehler und sprachsystematische Besonderheiten, die zu dem Schluss führten, dass alle fraglichen Bewertungen mit hoher Wahrscheinlichkeit von ein- und demselben Autor stammen.

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Passauer Neue Presse

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