Was bedeutet der Schuldenschnitt „Griechenland“

Es sind noch nicht alle Details bekannt, wie der vorgesehene Schuldenschnitt für Griechenland geregelt werden soll. Obwohl zentrale Punkte bereits ausgehandelt wurden, ist aber noch nicht sicher, ob und wie die Umsetzung erfolgen kann. Zum einen handelt es sich bisher um eine reine Absichtserklärung der Banken, zum anderen ist in Griechenland selbst eine Volksabstimmung geplant. Während die beteiligten Politiker und Großgläubiger die weitere Vorgehensweise diskutieren, fragen sich viele Verbraucher verunsichert, was jetzt konkret passieren und wie sich der Schuldenschnitt auf ihr angespartes Geld auswirken wird. Die folgenden Ausführungen gehen davon voraus, dass der Schuldenschnitt wie angekündigt umgesetzt wird.

Einlagensicherungen schützen
Ob es wegen des Schuldenschnitts bei einzelnen Banken zu Problemen kommen kann, ist derzeit noch nicht abzuschätzen. Viele deutsche Institute haben bereits im Vorfeld griechische Anleihen abgestoßen oder abgeschrieben. Sollte sich aber tatsächlich eine einzelne Bank mit griechischen Papieren „verzockt“ haben und aufgrund der nun eingetretenen Schieflage sogar Insolvenz anmelden müssen, greift für Sparer mit Sparbüchern, Tagesgeld- oder Festgeldkonten die gesetzliche Einlagensicherung. Dies bedeutet, dass Geld bis zur Höchstgrenze von 100.000 Euro pro Person und Institut abgesichert ist – innerhalb dieser Grenze ist ein Verlust nicht möglich. Darüber hinaus gibt es noch die privaten Sicherungssysteme der Banken und Sparkassen, die zum Teil deutlich höhere Eurosummen abdecken.

Renten- und Lebensversicherungen können insofern betroffen sein, als die Überschüsse reduziert werden oder sogar ganz entfallen. Eine Reduzierung der zugesagten Leistungen ist nicht zu erwarten, auch wenn dies theoretisch um maximal fünf Prozent möglich ist – und selbst das nur im Falle der Insolvenz einer einzelnen Versicherung.

Für Aktien, Zertifikate oder sonstige Anleihen zählt die gesetzliche Einlagensicherung nicht. Nur im Einzelfall können Anleihen durch private Einlagensicherungssysteme abgesichert sein, beispielsweise bei den Sparkassen oder den Genossenschaftsbanken. Für Depotinhalte beispielsweise gilt, dass sie von der Bank nur verwaltet werden und somit im Ernstfall nicht in die Insolvenzmasse des Instituts eingehen würden. Bei Aktien einzelner Unternehmen wiederum besteht letztlich, unabhängig von der derzeitigen Krise, immer ein unternehmerisches Risiko für den Anleger. Direkte Auswirkungen einer möglichen Insolvenz griechischer Unternehmen oder Banken sind nur zu erwarten, wenn man entsprechende griechische Anleihen oder Aktien gekauft hat.

Entwicklung beobachten, Panik vermeiden
Man ist grundsätzlich immer gut beraten, regelmäßig zu überprüfen, ob die aktuellen Geldanlagen weiterhin zu den individuellen Zielen passen. Es hat aber keinen Sinn, in Panik zu verfallen und aufgrund tagespolitischer Ereignisse sein Vermögen in einen vermeintlich sicheren Hafen zu bringen. Anleger sollten die weitere Entwicklung regelmäßig beobachten und die eigenen Geldanlagen ständig im Auge behalten.

Ausführliche Informationen zu den verschiedenen Spar- und Anlageformen vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse haben wir in einer umfangreichen Liste zusammengestellt.

Quelle:VBZ NRW